MBC to TRADE
Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen
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§ 1
Zahlung der Charter & Kaution/Stornierung
Bei Buchung ist eine festgelegte Anzahlung in Höhe von 25% der Charter zu leisten. Der restliche Betrag wird spätestens 4 Wochen vor Beginn der Nutzung fällig. Erfolgt die Buchung innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der Nutzung, ist die volle Charter sofort fällig. Erfolgt die Buchung sehr kurzfristig, kann MBC eine anderweitige Regelung treffen. Die Charter (Anzahlung/ Restzahlung) ist auf das Konto der MBC zu überweisen oder in bar zu zahlen. Wird die Charter nicht termingerecht gezahlt, kann MBC die Buchung stornieren. Die Kaution in Höhe von € 500,- ist vor Beginn der Charter in bar oder per Kreditkarte (Euro-/ Visa-/ UnionPay-/ JCB-Karte) bei einem Vertreter von MBC zu hinterlegen. Ausgenommen von einer Kautionshinterlegung sind alle Boote, deren Leistung 5 PS nicht überschreitet. Wird eine Buchung bis zu 4 Wochen vor Charterbeginn storniert, wird die geleistete Anzahlung zu 75% erstattet. Bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Charterbeginn werden 25% der Gesamtcharter erstattet. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Sollte eine Charter kurzfristig aufgrund extremer Wetterbedingungen (z. B. Windstärke > 4 Bft, Gewitter) vom Charterer oder von MBC abgesagt werden, wird die bereits gezahlte Charter zu 100% erstattet.
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§ 2
Frühbucherrabatte
Frühbucherrabatte werden von MBC wie folgt gewährt: bis zu 8 Wochen vor Charterbeginn 5%, bis zu 4 Wochen vor Charterbeginn 3%. Frühbucherrabatte sind nicht mit anderen Vergünstigungen z.B. Sonderangeboten) kombinierbar. Ferner gelten sie nicht zu Zeiten von Sonderveranstaltungen wie der Hanse Sail und der Warnemünder Woche.
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§ 3
Bootsübergabe/ -übernahme, Reinigung & Tanken
Der Charterer wird darauf hingewiesen, sich das Boot gemeinsam mit einem Vertreter von MBC gründlich anzusehen und vorhandene Schäden in das Übergabe-/ Rücknahmeprotokoll einzutragen. MBC verpflichtet sich, ein ordnungsgemäß einwandfreies, gereinigtes und voll getanktes Boot zur Verfügung zu stellen, mit allen in § 4 aufgeführten Gebrauchs-, Sicherheits-, und Ausrüstungsgegenständen. Sollte sich die Übergabe des Bootes aus Gründen, die MBC nicht zu verantworten hat, verspäten, kann MBC die Vercharterung verweigern, um Folgecharterungen nicht zu gefährden. Die bereits gezahlte Charter wird durch MBC einbehalten. Verspätet sich die Übergabe des Bootes aus Gründen, die der Charterer nicht zu verantworten hat, so kann der Charterer die Übernahme des Bootes verweigern. Die bereits gezahlte Charter ist dem Charterer in voller Höhe zu erstatten. Nichts desto trotz haben sich die Vertragsparteien bei verspäteter Bootsübergabe umgehend telefonisch zu informieren und die sich daraus ergebende Vorgehensweise zu klären. Ist eine Bootsübergabe aufgrund eines Schadens am Boot nicht möglich, ist der Charterer umgehend zu informieren. Seine bereits gezahlte Charter wird dem Charterer in voller Höhe erstattet, etwaige Entschädigungszahlungen erfolgen jedoch nicht. Der Charterer muss das Motorboot voll getankt zurückgeben. Geschieht dies nicht, wird sich MBC um die Volltankung kümmern und dem Charterer die Spritkosten zzgl. 10% Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen.
Für die Reinigung des Motorbootes ist ausschließlich MBC zuständig. Der Charterer zahlt eine vertraglich vereinbarte Reinigungspauschale, unabhängig von der Dauer der Charter. Die Übernahme/ Rückgabe des Bootes erfolgt zur Sicherheit für den Charterer/ Vercharterer ausschließlich bei Tageslicht und ist somit abhängig von der Jahreszeit.
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§ 4
Ausrüstungsgegenstände
Unsere Boote besitzen folgende Ausrüstung, die von Boot zu Boot variieren kann und im Chartervertrag erfasst ist: Radio incl. CD-Player, 1 Rettungsweste je Besatzungsmitglied (Kinderwesten auf Anfrage), BSH-baumustergeprüfte Positionslichteranlage, Digitale Seekarte (GPS)/ Echolot, 1 Anker mit mind. 25 m Leine, 1 Ankerball, 2 Paddel/ Riemen, 1 Ösfaß/ Pütz/ Lenzpumpe, 1 Taschenlampe mit Morseeinrichtung, 1 Nebelsignalgerät (z. B. Pfeife), 1 Set Nico-Seenotsignale, 2 ABC Feuerlöscher 2 kg, 1 Rettungsring mit Leine, 1 Erste-Hilfe- Kit.
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§ 5
Schäden während der Charterperiode/Versicherungen
Während der Charter durchzuführende Reparaturen dürfen nur nach Absprache mit MBC von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden. MBC wird sich dazu mit der Werkstatt in Verbindung setzen und sie mit der Reparatur beauftragen. Fällt das Motorboot durch einen Schaden aus, den der Charterer nicht zu verantworten hat, ist MBC bemüht, schnellstmöglich die Reparatur durchführen zu lassen. Ist eine kurzfristige Reparatur nicht möglich, erhält der Charterer die anteilige Charter zurück, etwaige Entschädigungszahlungen erfolgt jedoch nicht. Der Charterer ist angehalten, bei technischen Störungen wie Wassereintritt, Temperaturanstieg, Vibrationen, ungewöhnlichen Geräuschen und anderen Störungsanzeichen unverzüglich MBC zu informieren. Werden diese Anzeichnen ignoriert und es entsteht dadurch ein Schaden am Motorboot, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden in voller Höhe. Die Motorboote sind haftpflicht- und vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der zu hinterlegenden Kaution. Übertrifft ein Schadensfall die Deckung der Bootsversicherungen, haftet der Charterer für zusätzliche Kosten. Der Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung wird empfohlen. Sollte an/ mit einem Boot, für das keine Kaution hinterlegt wurde, ein Schadensfall auftreten, werden € 500,- sofort zur Zahlung durch den Charterer fällig, unabhängig von der späteren Klärung der Schuldfrage. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Charterer sich nicht schuldhaft verhalten hat, erhält er das Geld vollständig zurück.
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§ 6
Allgemeines
Bei Charterbeginn werden dem Charterer die Bootspapiere (Bootszeugnis, u.ä.) in Kopie übergeben. Diese sind bei Bootsrückgabe dem Vercharterer wieder auszuhändigen. Unsere Boote sind durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund und den Germanischen Lloyd als Sportboote der Kategorie C zugelassen. Das Fahrtgebiet umfasst die küstennahen Gewässer innerhalb der 3-Meilen-Zone. Eine Benutzung der Boote über Windstärke 4 so wie in Niedrigwasser - Gebieten ist verboten, es sei denn, es dient dazu, den unmittelbaren Heimweg anzutreten wenn keine Möglichkeit besteht, einen sicheren Hafen anzulaufen. Beim WC ist unbedingt darauf achten, dass kein Papier, Plastiktüten etc. hineingeworfen werden. Bei Diebstahl des Motorbootes oder von Teilen der Ausrüstung ist MBC unverzüglich zu informieren und bei der nächsten Polizeistelle Anzeige zu erstatten sowie eine Bestätigung für die Versicherung einzuholen. Die Informationspflicht gilt ebenfalls bei jeglichen Unfällen. Die Polizei ist zu informieren. Das Motorboot ist mit den nötigen Sicherheitsgegenständen versehen. Für kleine Kinder sollten gut passende Schwimmwesten mitgebracht werden, auf Anfrage stellen wir 2 Kinderwesten zur Verfügung. Der Charterer darf das Motorboot während der Charterperiode nicht weiterverchartern. Außerdem haftet der Charterer für alle Schäden, die seine Besatzung verursacht. Die Benutzung des Motorbootes geschieht auf eigene Gefahr. Es werden keine Schäden an Besatzung oder Mannschaft oder deren persönlichen Eigentums erstattet, die aus der Benutzung des Bootes entstehen. Der verantwortliche Bootsführer hat eine 0,00 Promille-Grenze strikt einzuhalten. Es gilt die SeeSpbootV in der aktuell gültigen Fassung. Das Log-Buch ist insoweit zu führen, dass Abfahrt und Ankunft sowie besondere Ereignisse (technische Störungen o.ä.) zeitmäßig zu erfassen sind.
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§ 7
Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an jeder Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
DU bist der KAPITÄN!